Mittwoch, 25. April 2007

LG Kempten weisst Beschwerde von Mario Dolzer zurück

Auch das LG Kempten hat nun in der Sache 5 T 555/07 eine Beschwerde von Mario Dolzer gegen eine Entscheidung des AG Kaufbeuren (AG Lindau vom 27.0.2007) zurückgewiesen.

Nach Ansicht des LG Kempten hätte das AG Kaufbeuren schon nach einer Prüfung der Zuständigkeit hätte ablehnen müssen:

"Gerade mit Hinblick darauf, dass der Antragsgegner bereits mit Schriftsatz vom 26.02.2007 darauf hingewiesen hat, dass der Antragsteller ähnliche Anträge ohne örtlichen Bezug bei verschiedensten Amtsgerichten im gesamten Bundesgebiet gestellt hat, hätte sich das Erstgericht mit der örtlichen Zuständigkeit auseinandersetzen müssen"



Die ablehnende Entscheidung des AG Lindau bleibt also rechtskräftig, denn die Beschwerde wurde zurückgewiesen:

"Die zulässige Beschwerde [...] ist nicht begründet, das das Erstgericht den Erlass der einstweiligen Verfügung zu Recht abgelehnt hat"

Damit gilt weiter: "AG Lindau / Bodensee (2 C 0023/07) Meinungsäußerung "Dialermafia" bezieht sich auf gezeigte Verflechtungen"

Nur hat das LG Kempten jetzt einen weiteren Grund gefunden, warum die Klage unbegründet oder unzulässig war.



Hier die von mir mit erarbeitete Stellungsnahme, welche zur Ablehnung führte:

Kassel, am 05.04.2007

LG Kempten
per Fax an 0831 203 353


In der Sache 5 T 555/07

(Mario Dolzer ./. Jörg Reinholz)

ergeht folgende

Stellungsnahme zum Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung


I.

Es wird die Zuständigkeit des Gerichtes gerügt.

Mario Dolzer gibt vor, in 99765 Urbach zu wohnen. Das für ihn zuständige Amtsgericht ist Nordhausen, das zuständige Landgericht ist Mühlhausen. Für den Wohnort des Antragsgegners sind AG und LG Kassel zuständig.

So entscheiden mehrere Amtsgerichte, sie seien in Fragen des Persönlichkeitsrechts, anders als im Wettbewerbsrecht eben nicht zuständig, da jeder örtliche Bezug zum Standort des Gerichtes fehlt. Der Antragsteller Mario Dolzer hat nicht begründet und kann auch nicht begründen, warum ausgerechnet im fernen Saarland eine Schädigung seines persönlichen Ansehens eintreten soll. Hier ist vielmehr auf den Wohnort abzustellen.

So entschieden mit gleichem Rubrum:

AG Wertheim, 1 C 13/07:

Der Antrag aus Erlass einer einstweiligen Verfügung ist unzulässig.

Es wird zwar in der Literatur weithin die Auffassung vertreten, der Gerichtsstand der unerlaubten Handlung im Sinne von §32 ZPO bestehe bei einer Verbreitung im Internet überall dort, wo die Webseite bestimmungsgemäß abrufbar ist. Diese Auffassung wird jedoch vom Prozessgericht nicht geteilt. Sie ist überholt, im übrigen werde sachgerecht noch geboten (so auch das OLG Celle, OLGR 2003,47, wonach die gerichtliche Zuständigkeit nur an dem Ort gegeben ist, an dem sich der Verstoß auch tatsächlich ausgewirkt hat.

AG Medebach, 3 C 15/07:

Der Antrag ist unzulässig, da das AG Medebach örtlich nicht zuständig ist.

Der Antragsteller wohnt in 99765 Urbach und der Antragsgegner in 34125 Kassel.

Es ist überhaupt nicht sichtlich aus welchem Grund das AG Medebach als Gerichtsstand ausgesucht worden ist. Das Willkürverbot bietet vielmehr, dass keine willkürliche Gerichtsstandswahl verfolgt, sondern dass ein örtlicher Gerichtsstand nur dort gegeben ist, wo sich der behauptete Verstoß im konkreten Verhältnis der Prozessparteien tatsächlich ausgewirkt hat. Somit ergibt sich eine eine Zuständigkeit gemäß §32 ZPO an den Orten, an denen sich die behauptete unerlaubte Handlung im konkreten Verhältnis der Prozessparteien tatsächlich ausgewirkt hat, hier also entweder an dem Wohnort des Antragstellers oder des Antragsgegners (Vfg. OLGR Celle, 2003, 47)

Das LG Arnsberg hat die dagegen gerichtete Beschwerde des Antragstellers verworfen.


Tatsächlich würde das Gericht dem hier sichtbaren Rechtsmissbrauch des Antragstellers Mario Dolzer befördern, wenn es die gerichtliche Zuständigkeit im konkreten Fall bejaht.

II.

Es wird der Rechtsmissbrauch des Antragstellers gerügt

Der Antrag verstößt sowohl gegen das Gebot von Treue und Glaube als auch gegen das Schikaneverbot.

Mario Dolzer hatte den Antragsgegner seit Mitte Dezember 2006 erheblich beleidigt und verleumdet. Unter anderem nannte er ihn grundlos und viel tausendfach(!) „Stasi-Reinholz“, einen „Stasi-IM“, einen „Lügenbaron“, einen „Abmahnabzocker“, einen „Mietnomade“. Das ist nur ein Auszug der Verleumdungen und Formalbeleidigungen, die der Antragsteller Mario Dolzer gegen den Antragsgegner Jörg Reinholz äußerte.

In der Spitze fanden sich diese Äußerungen auf 81.000 Webadressen. Der Antragsteller Mario Dolzer versäumte es ebenfalls nicht, Familienangehörige des Antragsgegners in seine „Berichterstattung“ einzubeziehen. So nannte er auf den der Veleumdung und Beleidigung dienenden Webseiten auch Geburtsdaten der Eltern, deren Adressen, die Namen der Schwestern und den Name der Tochter des Antragsgegners.

Der Antragsgegner erwirkte darauf Anfang Januar hin zwei einstweilige Verfügungen des AG Kassel, die dem Antragsteller derlei untersagen.

Darauf hin schrieb der Antragsteller am 10. und am 20.1.2007 eine ganze Reihe (bekannt sind 13, die „Dunkelziffer“ dürfte weit höher liegen) Anträge an 13 Gerichte, verstreut über das gesamte Bundesgebiet. Soweit Hörungen vor Gericht angesetzt waren erschien der Antragsteller nicht.

Vorliegend ist Mario Dolzer nicht nur ein krimineller Verleumder, sondern nach Ansicht des Antragsgegners auch ein Stalker. Fest steht also auch: Mario Dolzer ist jedenfalls kriminell.

Es gibt Presseberichte, wonach der Antragsteller Mario Dolzer bereits schon einmal einen Kritiker des Kindesmissbrauches bezichtigt hat. Damals hat der Geschädigte auf eine Verfolgung verzichtet, um die Auswirkungen der Straftat nicht weiter anwachsen zu lassen. Der Antragsteller Mario Dolzer glaubt seit dem nach Strich und Faden zu beleidigen und zu verleumden zu können.

Darauf wird weiter unten eingegangen. Zunächst folgt die Übersicht der Anträge:

Gegen Mario Dolzer erfolgreiche Anträge des Antragsgegners:

AG Kassel  412 C 16/07
AG Kassel 423 C 61/07
Von Mario Dolzer gestellte und sämtlich erfolglose Anträge (soweit bekannt)
AG Cottbus           39 C 16/07
AG Bergen auf Rügen 2 C 42/07
AG Dresden 13 C 0284/07
AG Freising 11 C 241/07
AG Lindau (Bodensee) 2 C 0023/07
AG Starnberg 2 C 309/07
AG Ottweiler 2 C 16/07
AG Wertheim 1 C 13/07
AG Kassel 430 C 259/07
AG Wismar 6 T 7/07 LG Schwerin 6 T /7/07
AG Medebach 3 C 15/07 LG Arnsberg 6 T 74/07
AG Altenburg 5 T 73/07 LG Gera 5 T 73/07
AG Pirmasens 1 C 18/07 LG Zweibrücken 3 T 6/07
Der Antragsteller Mario Dolzer hatte es nicht für nötig befunden, soweit überhaupt angesetzt, zu den Verhandlungen zu erscheinen oder einen Vertreter zu entsenden.

Im Fax vom Tage fehlt der Antrag, so dass in der Sache keine Aussage erfolgen kann. Der Antragsgegner geht davon aus, dass ein fulminanter Rechtsmissbrauch vorliegt und womöglich die Sache bereits Gegenstand eines anderen Verfahrens war.

III.

Es wird dargelegt, dass es tatsächlich einen Verbund krimineller Personen gibt, die in enger Verflechtung und mit betrügerischen Machenschaften wirtschaftliche Ziele verfolgen.

a) Dem Antragsteller Mario Dolzer selbst ist neben der Beleidigung und Verleumdung des Antragsgegners auch Betrug, Prozessbetrug, Meineid nachzuweisen. Er ist, daran besteht kein Zweifel, seit Jahren gewohnheitsmäßig kriminell tätig.

Prozessbetrug: Der Antragsteller hat dem AG Dresden gegenüber vorsätzlich falsch behauptet:

Die Ausführungen des Antragsgegners sind unwahr. Der Antragsteller bezichtigte den Antragsgegner niemals einer Mitarbeit bei der Stasi.“

Mit der lügnerischen Behauptung verstieß Mario Dolzer gegen §263 StGB. Dem Antragsteller war zu dem Zeitpunkt durch Entscheidung des AG Kassel bereits untersagt, derlei gegen Antragsgegner zu behaupten. Es liegt ganz eindeutig ein versuchter Prozessbetrug vor.

Betrug und Meineid: Der Antragsteller, Mario Dolzer hat am 15.08.2006 gegenüber dem LG Krefeld eine Eidesstattliche Versicherung abgegeben:

"Ich habe zu keiner Zeit bei Domains für die ich die "geschäftmäßige Verantwortung" trage eine dritte Person oder Firma, auch und erst recht keine "Briefkastenfirma" als Eigentümer eingetragen."

Hierzu ist folgendes festzustellen:

[1] Am 18.08.2005 um 12:00 stellte im Jagin-Forum (s. http://jaginforum.de/showthread.php?threadid=42301 ) Mario Dolzer unter dem Benutzerkennzeichen "1md.de" und unter Angabe seiner Mailadresse "Mario@mariodolzer.de" die die folgend gelisteten Domains zum Verkauf:

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[2] Die whois Daten der uk-Domains sprechen eine deutliche Sprache: Mario Dolzer hat diese in Person auf seinen Namen, aber mit der Adresse der Solutions-World LDT. eingetragen:

whois gratis-sex.me.uk

Domain name: gratis-sex.me.uk

Registrant:
Grafik Design Mario Dolzer

Registrant type:
Not supplied

Registrant's address:
Solutions-World LTD.

Suite C4 1st Floor, New City Chambers, 36 Wood Street, Wakefield
West Yorkshire
WF1 2HB
United Kingdom

[...]

WHOIS lookup made at 14:50:29 05-Apr-2007

Gleiches lässt sich bei anderen Abfragen zu anderen Domains verifizieren.

Die in England beheimatete "Solutions-World LDT." ist eine Briefkastenfirma, denn an der gleichen Adresse und in der gleichen "Suite" gibt es tausende von gleichartigen Firmen. "Director" und "Secretary" sind ebenfalls solche LTD. Die Steuerunterlagen, fällig am 13.1.2007, fehlen noch immer, die "Firma" steht wohl zur Löschung an. Das ist genau das, was man allgemein unter "Briefkastenfirma" versteht. Zudem wird offenkundig, dass die LTD in England gar keine Mitarbeiter hat, denn sonst würde nicht der Mario Dolzer aus Deutschland die Registrierung vornehmen.

[3] Im Webarchiv findet sich ein Eintrag für eine der Domains vom 5. März 2005. Dieser lässt sich im Quelltext anschauen. Darin:

[iframe name="content" src="http://www.1md.de/kazaa-download.html" width="100%" height="3000" scrolling="yes" frameborder="0" ][/iframe]

(Tag-Klammern gegen eckige Klammern getauscht. Welcher Art der von Mario Dolzer angebotene Download wohl ist lässt sich hier nachlesen: http://www.informationsarchiv.net/foren/beitrag-6161.html )

Da dieser Frame den gesamten sofort sichtbaren Bereich einnimmt und die Domain 1md.de damals zum Machtbereich Mario Dolzers gehörte (als pdf) lässt sich sagen, dass Mario Dolzer die inhaltliche Verantwortung hatte. Daraus und aus der Tatsache, dass Dolzer die Domains später auch zum Verkauf anbot, kann ohne weiteres geschlossen werden: Dolzer hatte die geschäftsmäßige Verantwortung. Und das er als Registrant eingetragen ist beweist, dass er die Domains am 11.4.2006 umgeschrieben hat oder dies veranlasste.

Am 27.11.2004 trug die Seite das Impressum der Universal Boards GmBH und Co. KG. Geschäftsführer? Mario Dolzer.

Damit ist der Meineid erwiesen, denn Mario Dolzer hatte Domains, aus dem Eigentum einer GmbH, für die er als Geschäftsführer tätig war, nachweislich der Solutions World LTD überschrieben.

Wer aber wie Mario Dolzer einen Meineid leistet, der ist mit Fug und Recht als kriminell anzusehen.

Betrug: Mario Dolzer bot einst angeblich einen Download der angeblich neuesten Version einer Software namens Kazaa an. Tatsächlich führte der Download zu einem Dialer, der nachwirkend eine kostenpflichtigen und sehr teure Einwahl bewirkte. Die angebotene Software fand sich nirgends, konnte auch nicht, denn diese existierte nicht. Es fanden sich nur allgemeine Informationen, die an anderer Stelle kostenlos verfügbar waren. (Presseberichte)

Ein solches Vorgehen ist glatter Betrug. Es ist davon auszugehen, dass die Straftat nicht verfolgt wurde weil die Staatsanwaltschaft keine Zeit, Lust oder Interesse hatte.

So wie oben dargestellt funktionieren alle Geschäftsmodelle von Mario Dolzer.


IV.

Der Antragsteller arbeitet mit ebenfalls kriminellen Anwälten eng zusammen.


Dies sind:

[1] Günter Freiherr von Gravenreuth

Dieser wurde am 1.12.2006 (noch nicht rechtskräftig) wegen Unterschlagung zu Lasten eines Mandanten zu 9 Monaten auf Bewährung verurteilt. Es bestand aber schon eine rechtskräftige Verurteilung wegen 60-facher Urkundenfälschung.

Der Antragsgegner wirft Günter Freiherr von Gravenreuth ferner vorsätzlich meineidlicher Falschversicherung und Prozessbetrug vor. Die Bearbeitung hat die Staatsanwaltschaft München nach §154(1) StPO abgelehnt- wohl weil es schwerwiegendere Vorwürfe gegen Gravenreuth gibt.

[2] Bernhard Syndikus

Dieser wurde am 14.2.2007 nach einem „Deal“ rechtskräftig von der 6. Wirtschaftsstrafkammer des LG Mühlhausen zu 10 Monaten auf Bewährung wegen Beihilfe bei der erheblichen Verletzung des Urheberrechts verurteilt (es gab wohl Millionenumsätze)

Beide Anwälte waren bis zur Verhaftung des Bernhard Syndikus im September 2004 gemeinsam in der Kanzlei Gravenreuth, damals Schwanthaler Str. 3, München, tätig.

Hinsichtlich der Tatsachenlage ist die Verwendung des Begriffs „Dialermafia“ absolut gerechtfertigt.

Bernhard Syndikus ist auch Geschäftsführer folgender Firmen: „Global Netcom GmbH“, „Consiliere New Media GmbH“, „Firstway Medien GmbH“.

Alle diese Firmen haben oder besser: hatten als Geschäftszweck das zur Verfügung stellen von Technik (Einwahlzugängen), Software (Dialer) und/oder Inhalten. Tatsächlich ist Bernhard Syndikus das Zentrum einer eng zusammenarbeitenden Gemeinschaft bedenklich bis kriminell handelnder Mitbürger. Es wundert nicht, dass Bernhard Syndikus also -neben vielen anderen- auch Mario Dolzer Technik und Software zur Verfügung stellte. Gleichzeitig vertrat Bernhard Syndikus, aber auch der Günter Freiherr von Gravenreuth Mario Dolzer bis vor einiger Zeit stets vor Gericht. bekannt sind die Fälle Dolzer ./. Heise.

Auch bekannt ist, dass Mario Dolzer bereits schon einmal gegen die Verwendung des Begriffes „Dialer-Mafia“ im Zusammenhang mit seiner Person klagte. Das Urteil des LG Frankfurt kann man hieraus erkennen:

"Wegen eines früheren Berichts über Herrn Mario Dolzer beziehungsweise dessen Unternehmungen ist derzeit noch ein gerichtliches Verfahren gegen intern.de anhängig. Es ging um die Benutzung der Domain forum-holocaust-mahnmal.de unter der Dialer verbreitet wurden. Der Kläger fühlte sich durch diesen Beitrag in seiner Ehre verletzt und beantragte über seinen Anwalt, Herrn Bernhard Syndikus, eine Einstweilige Verfügung vor dem LG Frankfurt. Diese wurde bisher zumindest in einem Punkt abgewiesen, ein nachfolgendes Beschwerdeverfahren des Klägers wurde zurückgezogen: Die im Zusammenhang mit den beschriebenen Aktivitäten gebrauchten Ausdrücke "Dialer-Mafia", "kriminelle Energie" und "mafiöse Strukturen" stellen eine zulässige Meinungsäußerung dar."

Die enge Zusammenarbeit zwischen Mario Dolzer und den Anwälten substantiiert sich nicht allein in der häufige Vertretung und der „technischen“ Zusammenarbeit zwischen Mario Dolzer und den in der Kanzlei Gravenreuth tätigen Herren. Die Adresse der Firmen, denen Mario Dolzer als Geschäftsführer vorstand, war Schwanthaler Str. 5, München- also „Wand an Wand“ mit der nahezu stetig bemühten Kanzlei.

Ausweislich öffentlicher Äußerungen des Mario Dolzer ist dieser nichts anderes als ein Lügner und er erscheint als sehr dumm. Jedenfalls so dumm, dass man annehmen kann, dass er geistig zu einer Tätigkeit als Geschäftsführer von immerhin 5 GmbHs nicht geeignet ist. Dies weißt darauf hin, dass er die Position als Geschäftsführer der GmbHs nur als Strohmann innehat, tatsächlich die Entscheidungen aber von anderen getroffen wurden, hier kommt wieder Bernhard Syndikus in Frage.

So wundert es nicht, dass Bernhard Syndikus jahrelang auch „Admin C“, also Ansprechpartner der DENIC für formell einem Walter Temmer in Österreich gehörenden Domains war. Dazu zählen dann auch Domains wie „Hausaufgaben.de“, „Malvorlagen.de“, mit denen die sattsam bekannten Gebrüder Schmidtlein Kinder und Jugendliche dazu verführten, sich (auf Kosten der Eltern) Dialer zu installieren und eiskalt abzockten. Eine Verfahrensweise, die heute noch sichtbar wird bei Domains eines Michael Burat, der ebenfalls sowohl Bernhard Syndikus als auch Günter Freiherr von Gravenreuth als Rechtsbeistand/Datenschutzbeauftragten auf seiner Domain Burat.de nennt.

Burat ist „Director“ diverser LTD, die als Geschäftsmodell das Abzocken mittels versteckter Preisangaben betreiben.

Den Niedergang des Dialer-Unwesens bewirkte die Regulierungsbehörde Post und Telekommunikation durch Registrierung und nachfolgend hunderttausendfache Sperrung von Dialern und Einwahlrufnummern sowie ausgesprochene Inkassoverbote. Alle diese Dialer entsprachen nicht den geltenden Bestimmungen, eben weil deren Betreiber (so auch der Antragsteller Mario Dolzer) und zur-Verfügung-Steller (wie dessen Anwalt Bernhard Syndikus) nicht gewillt waren sich an geltendes Recht zu halten. Es wurde betrogen und abgezockt, denn stets ging es darum, den „Kunde“ über den Preis der Leistung im Unklaren zu lassen.

Nach diesem Niedergang des Dialerunwesens haben die Mitglieder der zweifelsfrei eng zusammenarbeitenden Dialermafia neue Geschäftsmodelle erschlossen:

  1. Handy-Pay – erledigt

  2. Abzocke durch „SMS-Flatrates“ - teilweise erledigt

  3. Abzocke durch versteckte Preisangaben in AG oder unterhalb des sichtbaren Bereiches des Bildschirmes

  4. Domainhandel

Mario Dolzer betrieb zuletzt den Domainhandel. Es ist nicht verwunderlich, dass just 2006 auch Bernhard Syndikus eine MV-Medien GmbH gründete und als deren Geschäftsführer auftrat, die ebenfalls den Handel mit Internetdomains als Geschäftszweck nennt. Und es wundert anhand der sichtbaren mafiösen Strukturen noch weniger, dass Bernhard Syndikus trotz des Wettbewerbsverhältnisses andere ehemalige Dialer-Unternehmer auch in Domainhandelssachen vertritt.

V.

Die hohe kriminelle Energie und die Dreistigkeit im Vorgehen substantiiert sich darin, dass der Antragsteller Mario Dolzer vorliegend auch das LG Kempten im hier anhängigen Verfahren belügt.

Mario Dolzer wohnt nicht in 99765 Urbach sondern nach wie vor in München.

Begründung: Die Adresse „Hof Rodeberg“ oder (postalisch: Rodeberg 1) gehört definitiv zur Wohnung der Schwester des oben bereits erwähnten Günter Freiherr von Gravenreuth, einer Silvia von Gravenreuth. Zustellungen des AG Kassel an diese Adresse konnten nicht erfolgen, weil an der einzigen dort befindlichen Wohnung und am einzigen dort befindlichen Briefkasten nur „v. Gravenreuth“ stand.

Mario Dolzer benutzt einen Internetzugang von AOL, technisch ist dieser ein DSL-Zugang. Aber an der angegeben Adresse ist ein DSL-Zugang nicht möglich. Das Gehöft ist mit einer 3km langen Freileitung an das Telefonnetz angeschlossen. Diese Auskunft bekommt man von AOL und Google-Earth.

Mario Dolzer gab den o.g. Gerichten stets allen Ernstes die Telefaxnummer:

0900 5805910159
(Vorsicht: € 1.99/min)

als seine Faxnummer an. Offenkundig wurde dies kritisiert. Neuerdings verwendet er, um seinen Aufenthaltsort zu kaschieren, eine Nummer aus dem 0700er Bereich, von welcher zu seinem tatsächlichen Wohnort weitergeleitet wird. Das dürfte die letzte bekannte Adresse des Mario Dolzer in München in der


[...]

sein, wo tatsächlich noch seine Tochter und deren Mutter, eine Thailänderin, offiziell lebt.

Die o.g. Telefonnummern wurden einst im Impressum von Dolzers Webseiten genannt und funktionieren noch immer. Die GmbHs sollen aber nach Urbach mit umgezogen sein. Behauptet der Anwalt des Antragstellers.

Dort meldet sich aktuell stets ein angeblicher Josef Prestl per Anrufbeantworter. Die Stimme könnte die des Freiherrn von Gravenreuth sein.

Ein Herr Sirko Kemptner erhielt im Februar ein Einschreiben des Herrn Dolzer. Dieses war von ihm unterzeichnet und wurde von dem der [...] nächstgelegenen Postamt aus verschickt.

Der Grund für die Verschleierung des Wohnortes: Mario Dolzer möchte die Eidesstattliche Versicherung über sein Vermögen nicht ablegen und entzieht sich so dem Zugriff des Gerichtsvollziehers unter aktiver Mithilfe des Günter Freiherr von Gravenreuth und dessen Schwester, die nach vorliegenden Behauptungen dafür 100 € monatlich erhält. Ein möglicherweise mit dem Antrag auf Prozesskostenhilfe vorgelegter Mietvertrag ist also durch vorsätzliche Falschbeurkundung entstanden.

Gerade hierin wird schon wieder das mafiöse Vorgehen sichtbar, welches auf die tatsächliche Mitgliedschaft in einer „kriminellen Vereinigung“, also einer Mafia hinweist. Dass diese den Namen „Dialermafia“ erhielt, lange bevor der Antragsgegner diesen für das Organigramm verwendete, bezeugen sehr viele Fundstellen im Internet, aber auch in der Presse.

Es bleibt, dass hinsichtlich des kriminellen Handelns des Antragstellers und der engen Zusammenarbeit mit kriminellen Anwälten hier die Tatsächlichkeit des mafiösen Handelns gegeben ist, was es rechtfertigt von einer „Mafia“ zu sprechen.

Das Gericht wird ersucht zu prüfen oder durch die angeschlossene Staatsanwaltschaft prüfen zu lassen, ob hier Prozessbetrug vorliegt.


VI.

Begriffliche Würdigung

Zudem hat sich der Begriff der Mafia in der modernen Sprache gewandelt. Immer häufiger wird dieser für Gruppen gemeinschaftlich und bedenklich handelnder Personen gebraucht. Siehe „Müllmafia“, „Pizza-Mafia“. Durch den Vorsatz „Dialer“ im Begriff „Dialermafia“ ist vorliegend sichergestellt, dass der gewöhnlich verständige Leser darüber orientiert ist, dass hier eben genau der Fall bedenklich und gemeinschaftlich handelnder Personen gemeint ist, nämlich jener, die ihren Lebensunterhalt mittels so genannter Dialerfallen unredlich erwarben und, wie der Antragsteller Mario Dolzer auch, es ohne jede Rechtfertigung zwischenzeitlich auch zu beträchtlichem Einkommen und Reichtum brachten.

Damit ist dann aber wirksam ausgeschlossen, dass hier vorliegend jene Mafia süditalienischen Zuschnittes überhaupt gemeint sein kann, was der Antragsteller der Wahrheit zu wider behauptete.

VII.

Mangelnde Eilbedürftigkeit

Der Antrag des Antragstellers stammt vom 10.1.2007. Das Organigramm wurde aber am 13.12. veröffentlicht, wovon der Antragsteller sofort Kenntnis nahm:

Mario Dolzer schrieb darüber selbst am 13.12.2006 auf der Adresse:

http://www.die-dolzer-methode.de/2006/12/13/die-referenz-des-jahrhunders/

"Dolzer ist bekantermasen ein Opfer Fastix deswegen sind seine Beiträge unserer Meinung nach nicht zu 100% objektiv aber dennoch sehr witzig.

Viele unserer Kritiker haben wir schon richtig lieb gewonnen da sich dank Ihrer Referenzen wirklich gute Geschäftsbeziehungen zu dritten ergeben. So auch Jörg Reinholz der uns heute wohl die Referenz des Jahrhunderts geliefert hat!

Wir sind Bestandteil seines Dialer-Mafia Organigramms!

Was braucht es mehr um unseren Erfolg zu beweisen wenn wir schon mit einer Milliarden-Organisation wie der Mafia verglichen werden?

Natürlich ist es völliger Quatsch was er von sich gibt und selbst ein Jörg Reinholz kann das nicht wirklich ernst meinen aber Lustig ist es auf jeden Fall.

Ich liege zwar immer noch vor Lachen am Boden aber den Hammer will ich euch nicht vorenthalten!

Hier der Beweis:
Dialer-Mafia Organigramm

Man beachte die Ausführlich aufgeschlüsselten Kontakte ROFL! aus der er seine Mafia Theorie konstruiert!

Besonders Insider wird dies zu wahren Lachorgien bringen!


(Fehler wie im Original)

Mario Dolzer hatte also spätestens am 13.12.2007 Kenntnis. Er hatte wahrlich genug Zeit, sich darüber „lustig“ zu machen und den Antragsteller als „gefolterten Zonen Schlossers mit STASI Kontakten“ und tausendfach als „Stasi-Reinholz“ zu schmähen. (Es handelt sich bei obigen Text nur um eines von zahlreichen Beispielen. Der Antrag stammt dann erst vom 10.1.2007, rein aus Rache für die am 9.1.2007 zugestellte Einstweilige Verfügung, an die sich der Antragsteller auch erst sehr viel später gehalten hat.

Wieso Mario Dolzer dann am 10.1.2007 plötzlich eine Eilbedürftigkeit sieht, hat er nicht begründet.

Im Übrigen begründet der besondere, für ihn typische „Stil“ jenes Artikels die Ansicht, dass Mario Dolzer unmöglich faktischer Geschäftsführer der fünf GmbHs gewesen sein kann.


VIII.

Beweisangebot

Auf eine Übersendung der zahlreichen Belege und Anlagen wird vorerst verzichtet, um das Gericht nicht mit Bergen von Papier (bis zu 10 kg...) zu belasten. Diese können aber jederzeit erbracht werden.

Das Gericht wird gebeten den Antragsteller wissen zu lassen, welche der Vorbringen durch Beibringung von Dokumenten glaubhaft gemacht oder bewiesen werden sollen.

Kassel, am 5.4.2007


Jörg Reinholz

3 Kommentare:

Enrico Siefert hat gesagt…

Hallo,

was gibt es Besseres, als morgens mit einer Tasse Kaffee so eine herrliche Lektüre lesen zu können :-)

Alle Achtung. Fundiert, juristisch perfekt formuliert. Klasse Arbeit.

Viele Grüße

(ein ebenfalls Betroffener)
Enrico Siefert
www.gamebasis.de

Anonym hat gesagt…

Am 8.5.2007 wurde ein Urteil veröffentlich, wonach wieder mal Lehrgeld bezahlt werden darf.
http://www.jurpc.de/rechtspr/20070077.htm

Urs Vac hat gesagt…

http://www.jurpc.de/rechtspr/20070077.htm

Da hat der Mario Dolzer aber schon wieder schön eingepackt. Es ist nicht undenkbar, dass nachfolgend auch sein Antrag auf Prozesskostenhilfe abgewiesen wurde.